Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den SORA Dokumente Generator (Pakete S, L und XL)
Stand: 5. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den SORA Dokumente Generator zwischen der Computer und digitale Medien GbR, Mühsol 37, 47533 Kleve, vertreten durch Max Plotka (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu zählen auch Einzelunternehmer und Freiberufler. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der SORA Dokumente Generator ist ein Online-Werkzeug, mit dem der Kunde anhand seiner eigenen Angaben die Unterlagen für einen Antrag auf eine Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge in der Betriebskategorie „speziell“ erstellt, insbesondere Antrag, Matrix, Betriebsbeschreibung, Schulungshandbuch und KML-Datei.
(2) Die Pakete umfassen folgende Leistungen:
Paket S (eigenständig): Zugang zum Generator für ein Genehmigungsvorhaben. Der Kunde füllt das Formular selbst aus und reicht die erstellten Unterlagen selbst bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.
Paket L (begleitete Einreichung): Leistungen aus Paket S sowie eine persönliche Einführung in das Werkzeug. Bei Anträgen an das Luftfahrt-Bundesamt reicht der Kunde selbst ein und setzt den Anbieter in Kopie; bei allen anderen Behörden reicht der Anbieter ein und setzt den Kunden in Kopie. Rückfragen und Nachforderungen der Behörde zu diesem Antrag bearbeitet der Anbieter bis zum Bescheid der Behörde.
Paket XL (Premium, Sonderfälle): Leistungen aus Paket L sowie ein persönlicher Kickoff-Termin, in dem Anbieter und Kunde das Formular gemeinsam durchgehen. Darüber hinaus kann Paket XL folgende Leistungen umfassen: die Vorab-Abstimmung des Vorhabens mit der zuständigen Behörde, die Anpassung von Betriebsverfahren an das Vorhaben, die Beratung zu Sicherheitsfunktionen (etwa Flugbeendigung, Geofencing, Redundanzen) sowie die Ausarbeitung von Unterlagen für Sonderfälle, die der Generator nicht abbildet. Welche dieser Leistungen für das Vorhaben erbracht werden, legen die Parteien im Kickoff-Termin in Textform fest. Darüber hinausgehende Leistungen erbringt der Anbieter nach gesondertem Angebot.
(3) Jedes Paket gilt für genau ein Genehmigungsvorhaben. Nicht umfasst sind Rechtsbehelfe gegen den Bescheid der Behörde (etwa Widerspruch oder Klage), neue Anträge nach einer Ablehnung sowie Änderungen, die auf geänderten Angaben oder einem geänderten Vorhaben des Kunden beruhen (§ 8). Eine Rechtsberatung ist nicht geschuldet.
(4) Für die Pakete L und XL bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, den Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen, soweit dies nach Absatz 2 dem Anbieter obliegt, und mit der Behörde zu Rückfragen und Nachforderungen zu diesem Antrag zu korrespondieren.
(5) Die Erstellung der Unterlagen schuldet der Anbieter werkvertraglich; die Begleit- und Beratungsleistungen der Pakete L und XL schuldet er dienstvertraglich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags über das gewählte Paket ab.
(2) Der Anbieter nimmt das Angebot an, indem er nach erfolgreicher Zahlung den Lizenzschlüssel bereitstellt, spätestens durch die E-Mail mit dem Lizenzschlüssel. Der Lizenzschlüssel wird nach der Zahlung angezeigt und zusätzlich an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
(3) Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben in der Kasse prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert die Bestelldaten; diese AGB kann der Kunde jederzeit unter drohne-betriebsgenehmigung.de/agb/ abrufen, ausdrucken und speichern.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Der Preis ist mit der Bestellung im Voraus fällig; der Kunde leistet insoweit vor. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; die angebotenen Zahlungsarten werden in der Kasse angezeigt.
(3) Die Rechnung erhält der Kunde per E-Mail.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 5 Lizenzschlüssel und Nutzung
(1) Mit dem Lizenzschlüssel kann der Kunde im SORA Generator die Antragsunterlagen für ein Genehmigungsvorhaben einmalig erstellen und absenden. Mit dem Absenden ist der Lizenzschlüssel verbraucht.
(2) Der Lizenzschlüssel ist 36 Monate ab dem Kauf gültig. Ein bis dahin nicht genutzter Lizenzschlüssel verfällt; eine Erstattung erfolgt dann nicht.
(3) Der Lizenzschlüssel ist nicht übertragbar und darf nur vom Kunden für ein eigenes Genehmigungsvorhaben genutzt werden.
(4) Der Kunde hält den Lizenzschlüssel geheim. Für eine Nutzung durch Dritte, die auf einer Weitergabe oder unzureichenden Geheimhaltung durch den Kunden beruht, haftet der Anbieter nicht.
(5) Die Unterlagen werden nach dem Stand des Regelwerks erstellt, der zum Zeitpunkt der Erstellung im Generator hinterlegt ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben im Generator verantwortlich. Die erstellten Unterlagen beruhen auf diesen Angaben.
(2) Der Kunde prüft die erstellten Unterlagen vor der Einreichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
(3) Der Kunde bleibt als Betreiber gegenüber der Behörde für seinen Flugbetrieb verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der erteilten Genehmigung, ihrer Auflagen und der geltenden Vorschriften.
(4) Bei den Paketen L und XL beantwortet der Kunde Rückfragen des Anbieters und stellt angeforderte Angaben und Unterlagen innerhalb von 14 Tagen bereit. Reagiert der Kunde auf eine Aufforderung des Anbieters in Textform länger als drei Monate nicht, endet die Pflicht des Anbieters zur weiteren Begleitung; ein Anspruch auf Erstattung entsteht dadurch nicht.
§ 7 Kein Erfolg geschuldet
Über die Erteilung einer Genehmigung, ihren Inhalt, etwaige Auflagen und die Bearbeitungsdauer entscheidet allein die zuständige Behörde. Der Anbieter schuldet nicht die Erteilung einer Genehmigung. Geschuldet sind die Leistungen nach § 2.
§ 8 Nachträgliche Änderungen
Änderungen an bereits erstellten Unterlagen nimmt der Kunde eigenständig vor. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter solche Änderungen gegen gesonderte Vergütung nach vorherigem Angebot im Einzelfall. Beruht eine Änderung auf einem Mangel der erstellten Unterlagen, gilt § 10. Die Bearbeitung von Rückfragen und Nachforderungen der Behörde im Rahmen der Pakete L und XL nach § 2 bleibt unberührt.
§ 9 Keine Erstattung
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Anbieter ausschließlich an Unternehmer verkauft. Wird der Lizenzschlüssel nicht genutzt, erfolgt keine Erstattung.
(2) Kündigt der Kunde den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, gelten die gesetzlichen Vorschriften; für noch nicht erbrachte persönliche Leistungen der Pakete L und XL rechnet der Anbieter ersparte Aufwendungen an.
(3) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Nicht- oder Schlechtleistung des Anbieters, insbesondere Rücktritt, Minderung und Schadensersatz nach Maßgabe von § 11, bleiben unberührt.
§ 10 Mängel
(1) Offensichtliche Mängel der erstellten Unterlagen oder des Generators zeigt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung in Textform, möglichst per E-Mail, an.
(2) Der Anbieter leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerstellung der betroffenen Unterlagen; hierfür stellt er bei Bedarf einen neuen Lizenzschlüssel kostenfrei bereit.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder verweigert der Anbieter sie, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 11.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Unterlagen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, sie für sein Genehmigungsvorhaben und seinen Flugbetrieb zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern sowie seinen Mitarbeitern, eingesetzten Fernpiloten, Beratern und Behörden zugänglich zu machen.
(2) Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte zu deren eigener Nutzung oder ihre Verwendung als Vorlage für weitere Genehmigungsvorhaben ist nicht gestattet.
(3) Alle Rechte am Generator, an den zugrunde liegenden Vorlagen und Textbausteinen verbleiben beim Anbieter.
§ 13 Verfügbarkeit
Der Generator wird als Online-Dienst bereitgestellt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zu Zeiten geringer Nutzung durch.
§ 14 Kommunikation und Vertraulichkeit
(1) Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse.
(2) Beide Parteien behandeln Informationen über den Flugbetrieb und die Korrespondenz mit der Behörde, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich.
(3) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz.
§ 15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Kleve. Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.